Ein Schwerpunkt meiner langjährigen Tätigkeit als Facharzt für Neurologie und Psychiatrie besteht in der Erstellung von Gutachten. Mit Gutachten in vierstelliger Zahl habe ich meinen Auftraggebern in den letzten Jahrzehnten eine fundierte neurologische und psychiatrische Einschätzung gegeben.

Meine Gutachten werden für Gerichte, private und gesetzliche Versicherungen und Behörden erstellt. Thematisch handelt es sich um Fragen der Berufsunfähigkeit, mögliche Aufklärungs- oder Behandlungsfehler, oder der Beurteilung der Kausalität zwischen einem Unfall und dem Gesundheitsschaden (um hier nur einige mögliche Bereiche zu nennen). Alle Auftraggeber haben ein großes Interesse an einer interdisziplinären Begutachtung und die umfassende Betrachtung des dargelegten Falls, zumal häufig kombinierte, neurologische und psychiatrische Fragestellungen vorliegen. Die Rolle des Gutachters ist dabei die eines unabhängigen und neutralen Ratgebers. Ein Gutachten wird mit maximaler Transparenz und Nachvollziehbarkeit für alle Beteiligten zeitnah zur Auftragserteilung erstellt.

Es besteht eine enge Kooperation mit Neuropsychologen und Neuropsychologinnen, auch mit Orthopäden, die oft eigene Gutachten erstellen, um die Fähigkeitsstörungen der betroffenen Personen zu erfassen. Ein weiterer Vorteil ist das Vier-Augen-Prinzip. Das Problem wird von verschiedenen Seiten beleuchtet. Die Anwendung klinischer und testpsychologischer Verfahren zur Beschwerdenvalidierung (Aufdecken von Simulation und Aggravation) ist Standard.

Falls Sie Interesse an einem Gutachten haben, nehmen Sie Kontakt mit mir auf, ich stehe gerne zur Verfügung.

Zusammenfassung

 

Was biete ich an:

  • professionelle neurologische und psychiatrische Begutachtungen

Wer kann mich beauftragen:

  • Sozial-, Zivil- oder Arbeitsgerichte
  • Private Versicherungen (Unfall-, Berufsunfähigkeits-, Haftpflicht- oder Lebensversicherungen)
  • Berufsgenossenschaften
  • Krankenkassen, Versorgungsämter und andere Behörden
  • natürlich auch Betroffene selbst

Welche Methoden werden angewendet:

  • neurologische und psychiatrische Untersuchung
  • Gutachten nach Aktenlage oder persönliche Begutachtung
  • Neurophysiologische Untersuchungen (Elektroencepahlographie, elektromyographische und neurographische Untersuchungen, Evozierte Potentiale)
  • Laboruntersuchungen

symbol 1

transparente Aufklärung

patientennahe Gespräche

fundierte Gutachten

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.